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   OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05   

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OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05 (https://dejure.org/2005,51124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2005 - 5 ME 164/05 (https://dejure.org/2005,51124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2005 - 5 ME 164/05 (https://dejure.org/2005,51124)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05
    Ist dies der Fall, so ist die einstweilige Anordnung unter der weiteren Voraussetzung zu erlassen, dass die Aussichten des Betreffenden, nach Beseitigung dieser Rechtswidrigkeit beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl nicht aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist, sondern möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 395; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.3.2003 - 5 ME 244/02 -).

    Die Sicherungsfähigkeit jenes Anspruches ist nur dann nicht gegeben, wenn die Berücksichtigung des übergangenen Bewerbers aus Rechtsgründen außer Betracht bleibt bzw. nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, aaO.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Beurteilungsrichtlinien) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 -).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Beurteilungsrichtlinien) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 -).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05
    Aus der maßgeblichen Bedeutung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen für die Auswahlentscheidung folgt, dass dieser die tragfähige Grundlage fehlt, wenn die Beurteilung rechtswidrig ist (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl. 2003, 1524 = ZBR 2004, 45 = NVwZ 2004, 95).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05
    Im Übrigen dürften auch die Ausführungen, mit denen der Zweitbeurteiler auf den Beurteilungsbeitrag eingegangen ist, keine angemessene Berücksichtigung darstellen (vgl. zur Frage, ob und in welcher Weise Beurteilungsbeiträge zu berücksichtigen sind: BVerwG, Urt. v. 5.11.1998 - 2 A 3.97 -, ZBR 1999, 169, m. w. Nachw.).
  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05
    Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebietet es aber, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen, ob ein gegen die dienstliche Beurteilung des unterlegenen Beamten gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 15.1.2004 - 4 S 77/03 -, NVwZ-RR 2004, 627).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02

    Zur Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich einer Beförderung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05
    Ist dies der Fall, so ist die einstweilige Anordnung unter der weiteren Voraussetzung zu erlassen, dass die Aussichten des Betreffenden, nach Beseitigung dieser Rechtswidrigkeit beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl nicht aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist, sondern möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 395; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.3.2003 - 5 ME 244/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Zudem folgt aus der maßgeblichen Bedeutung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen für die Auswahlentscheidung, dass dieser die tragfähige Grundlage fehlt, wenn die Beurteilung rechtswidrig ist (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 29.5.2005 - 5 ME 164/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 5 ME 122/08

    Zulässigkeit der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts von Beurteilungen für

    Aus der maßgeblichen Bedeutung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen für die Auswahlentscheidung folgt, dass dieser die tragfähige Grundlage fehlt, wenn die Beurteilung rechtswidrig ist (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 27.2.2008 - 5 ME 34/08 - Beschl. v. 29.5.2005 - 5 ME 164/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in

    Aus der maßgeblichen Bedeutung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen für die Auswahlentscheidung folgt, dass dieser die tragfähige Grundlage fehlt, wenn die Beurteilungen in diesem Sinne rechtswidrig sind (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 29.5.2005 - 5 ME 164/05 -).
  • VG Lüneburg, 27.02.2008 - 1 B 2/08

    Beamter; Polizei; Anordnungsanspruch; Auswahlentscheidung; Werturteile;

    Ist dies der Fall, so ist die einstweilige Anordnung unter der weiteren Voraussetzung zu erlassen, dass die Aussichten des Betreffenden, nach Beseitigung dieser Rechtswidrigkeit beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 ME 164/05 - m.w.N.).
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